Meist keine Meldepflicht
Grundsätzlich müssen Sie einen Diabetes Ihrem Arbeitgeber nicht von sich aus mitteilen. Auch bei einer Bewerbung muss die Erkrankung in der Regel nicht erwähnt werden, solange sie für die konkrete Tätigkeit ohne Bedeutung ist.
Den allermeisten Berufen steht ein Diabetes heute nicht mehr im Weg.
Wann eine Mitteilung nötig ist
Eine wahrheitsgemäße Auskunft wird nur dann erforderlich, wenn die Tätigkeit bei Auswirkungen des Diabetes andere Menschen gefährden könnte. Das betrifft vor allem besondere Tätigkeiten:
- Berufe mit Personenbeförderung
- Arbeiten an gefährlichen Maschinen oder mit hoher Verantwortung für die Sicherheit
- Tätigkeiten, bei denen eine plötzliche Unterzuckerung ein Risiko darstellt
In solchen Fällen kann die Einschätzung durch einen Betriebsarzt sinnvoll sein.
Rechte am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz darf Ihnen das Messen des Blutzuckers oder das Spritzen während der Arbeitszeit grundsätzlich nicht verboten werden. Ob ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis für Sie Vor- oder Nachteile bringt, ist eine individuelle Abwägung.
Welche Regelungen für Ihre Situation gelten, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Bei rechtlichen und gesundheitlichen Fragen rund um den Beruf lassen Sie sich am besten von Ihrem Diabetes-Team beraten.